Wer einen Graupapagei übernimmt, trägt nicht nur Verantwortung für seine artgerechte Haltung, sondern auch für die korrekte Anmeldung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Der Graupapagei zählt zu den besonders geschützten Arten. Daher müssen Halterinnen und Halter die Herkunft des Vogels lückenlos nachweisen und die gesetzlichen Meldepflichten beachten. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie.
Hier ist die Liste der verschiedenen Kategorien von Graupapageien, die wir zum Verkauf anbieten:
Eier von Graupapageien zu verkaufen
Graupapageien-Paar zu verkaufen
Weiblicher Graupapagei zu verkaufen
Männliche Graupapageien zu verkaufen
Anmeldung Ihres Graupapageis richtig vorbereiten
Ein Graupapagei darf nur mit vollständigen Herkunftsnachweisen übernommen werden. Lassen Sie sich beim Kauf deshalb immer alle Unterlagen im Original aushändigen. Dazu gehören in der Regel die EG-Bescheinigung für besonders geschützte Tiere, ein Kaufvertrag oder eine Abgabebescheinigung sowie Angaben zur Kennzeichnung des Vogels. Bei Graupapageien erfolgt diese meist über einen geschlossenen Fußring oder einen Transponder.
Prüfen Sie, ob die Angaben auf den Papieren genau zum Tier passen. Ringnummer oder Transpondernummer, Artbezeichnung, Geschlecht, Schlupfjahr und gegebenenfalls besondere Merkmale müssen nachvollziehbar sein. Stimmen Kennzeichnung und Unterlagen nicht überein, sollten Sie den Vogel nicht übernehmen, bevor der Sachverhalt geklärt ist. Unvollständige oder widersprüchliche Dokumente können später zu Problemen mit der Naturschutzbehörde führen.
Bewahren Sie alle Unterlagen dauerhaft und sorgfältig auf. Die Behörde kann die Dokumente auch noch Jahre nach der Anmeldung anfordern. Besonders wichtig ist die EG-Bescheinigung, denn sie kann bei besonders geschützten Arten für Verkauf, Weitergabe, Zucht oder gewerbliche Nutzung erforderlich sein. Wer einen Graupapagei etwa in einem Hotel, einem gastronomischen Betrieb oder einer öffentlich zugänglichen Einrichtung hält, sollte die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Haltung vorab besonders genau prüfen.
Welche Angaben für die Meldung erforderlich sind
Für die Anmeldung benötigt die Untere Naturschutzbehörde zunächst die vollständigen Daten der haltenden Person oder des Betriebs. Dazu zählen Name, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls die Anschrift des tatsächlichen Haltungsortes. Bei Unternehmen sollte klar erkennbar sein, wer als verantwortliche Person für die Tierhaltung benannt ist. Die Behörde muss nachvollziehen können, wo sich der Graupapagei dauerhaft befindet.
Weiterhin müssen die Daten des Vogels angegeben werden. Üblich sind die deutsche und wissenschaftliche Artbezeichnung, bei Graupapageien also Graupapagei und Psittacus erithacus. Ergänzen Sie das Geschlecht, sofern es bekannt ist, das Schlupfjahr, die Ringnummer oder Transpondernummer sowie das Datum der Übernahme. Auch Angaben zur Herkunft, etwa Nachzucht oder Einfuhr, können verlangt werden.
Legen Sie der Meldung gut lesbare Abschriften der vorhandenen Nachweise bei. Häufig verlangen Behörden eine Abschrift der EG-Bescheinigung, des Kaufvertrags und der Herkunftsbescheinigung. Reichen Sie nur Unterlagen ein, die vollständig lesbar sind. Die Originale bleiben bei Ihnen und sollten sicher verwahrt werden. Bei Unsicherheiten hilft eine vorherige telefonische Nachfrage bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Unterlagen bei der Naturschutzbehörde einreichen
Zuständig ist grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde am Wohnort oder am Ort der Tierhaltung. Diese befindet sich meist bei der Kreisverwaltung, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung. Viele Behörden stellen auf ihren Internetseiten eigene Meldevordrucke für geschützte Tiere bereit. Verwenden Sie nach Möglichkeit genau diesen Vordruck, da sich die Anforderungen je nach Bundesland und Behörde unterscheiden können.
Die Anmeldung muss in der Regel unverzüglich nach Beginn der Haltung erfolgen. Teilweise nennen Behörden hierfür eine Frist von zwei Wochen. Verlassen Sie sich jedoch nicht auf allgemeine Angaben, sondern beachten Sie die Hinweise Ihrer örtlich zuständigen Stelle. Eine verspätete Meldung kann Rückfragen, Nachforderungen oder im ungünstigen Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
Reichen Sie die Anmeldung auf dem von der Behörde gewünschten Weg ein. Manche Behörden akzeptieren die Übersendung per Post, andere ermöglichen die Abgabe über ein Behördenportal oder verlangen eine persönliche Einreichung. Bitten Sie bei postalischer Abgabe um einen Nachweis über den Versand. Wenn Sie die Unterlagen persönlich abgeben, lassen Sie sich den Eingang bestätigen. So können Sie im Zweifel belegen, dass Sie Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachgekommen sind.
Änderungen der Haltung ebenfalls anzeigen
Die Meldepflicht endet nicht mit der ersten Anmeldung. Auch der Tod, die Abgabe, der Verkauf, die Flucht oder der Verlust eines Graupapageis müssen der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilt werden. Gleiches gilt für einen Umzug, wenn sich dadurch der Haltungsort ändert. Geben Sie dabei immer die Kennzeichnung des Vogels an, damit die Behörde den Vorgang eindeutig zuordnen kann.
Bei einer Weitergabe müssen dem neuen Halter alle relevanten Originalunterlagen ausgehändigt werden. Dokumentieren Sie schriftlich, an wen der Graupapagei abgegeben wurde, an welchem Tag die Übergabe erfolgte und welche Papiere übergeben wurden. Der neue Halter muss den Vogel anschließend selbst bei seiner zuständigen Unteren Naturschutzbehörde anmelden. Als bisheriger Halter sollten Sie die Abgabe ebenfalls anzeigen und eine Abschrift des Übergabenachweises aufbewahren.
Für Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ist eine besonders sorgfältige Dokumentation unverzichtbar. Bei einer gewerblichen oder öffentlich sichtbaren Haltung können neben dem Artenschutzrecht weitere Vorgaben zum Tierschutz, zur Haltungssicherheit und zum Schutz der Gäste relevant sein. Ein Graupapagei braucht ausreichend Platz, fachkundige Betreuung, Ruhezeiten und artgerechte Sozialkontakte. Die Anmeldung bei der Behörde ersetzt daher keinesfalls eine verantwortungsvolle und sachkundige Haltung.
Melden Sie Ihren neuen Graupapagei möglichst sofort bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde an und reichen Sie vollständige, gut lesbare Nachweise ein. Kontrollieren Sie Ring- oder Transpondernummer, Herkunftsdokumente und EG-Bescheinigung bereits vor der Übernahme. Mit einer sorgfältigen Anmeldung schaffen Sie Rechtssicherheit und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser besonderen Papageienart.
